Die neuesten DLV-Infos besagen, dass bei Straßenlaufveranstaltungen
(Straßenlaufmeisterschaften) „Babyjogger“ nicht mehr
zugelassen werden dürfen. Die Kampfrichter und Ordnungskräfte haben
darauf zu achten, dass keine Babyjogger während eines Wettbewerbs
mitgeführt werden! Soweit dies möglich ist, haben sie entsprechende
Läufer/innen an der Fortsetzung des Laufes zu hindern.
Die internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) lassen insoweit keine
Ausnahme zu. Auch widerspricht das Mitführen von Babyjoggern dem freien
Laufen, wie es die Wettkampfbestimmungen vorsehen. Insbesondere aber auch die
Gefährdung der anderen Teilnehmer, die von dem Mitführen von
Babyjoggern ausgeht, zwingt zu einem entsprechenden Verbot.
Dieser Hinweis ist kein Alleingang des DLV. So hat sich bereits im letzten
Jahr die Internationale Regelkommission, der die nationalen Verbände von
Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Tschechien angehören,
auf dieses Verbot einvernehmlich verständigt.