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Keine Babyjogger mehr !

Die neuesten DLV-Infos besagen, dass bei Straßenlaufveranstaltungen

(Straßenlaufmeisterschaften) „Babyjogger“ nicht mehr

zugelassen werden dürfen. Die Kampfrichter und Ordnungskräfte haben

darauf zu achten, dass keine Babyjogger während eines Wettbewerbs

mitgeführt werden! Soweit dies möglich ist, haben sie entsprechende

Läufer/innen an der Fortsetzung des Laufes zu hindern.

Die internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) lassen insoweit keine

Ausnahme zu. Auch widerspricht das Mitführen von Babyjoggern dem freien

Laufen, wie es die Wettkampfbestimmungen vorsehen. Insbesondere aber auch die

Gefährdung der anderen Teilnehmer, die von dem Mitführen von

Babyjoggern ausgeht, zwingt zu einem entsprechenden Verbot.

Dieser Hinweis ist kein Alleingang des DLV. So hat sich bereits im letzten

Jahr die Internationale Regelkommission, der die nationalen Verbände von

Deutschland, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Tschechien angehören,

auf dieses Verbot einvernehmlich verständigt.